Kinder mit und ohne geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung lernen und spielen gemeinsam. Schutz, Geborgenheit sowie die Stärkung der Selbstständigkeit stehen im Mittelpunkt.
In unseren Kindertagesstätten Zauberstein in Hohenwestedt und Regenbogen in Rendsburg fördern, bilden und betreuen wir Drei- bis Sechsjährige in regelintegrativen altersgemischten Gruppen sowie einer heilpädagogischen, altersgemischten Kleingruppe. In den regelintegrativen Gruppen lernen und spielen je vier Kinder mit Behinderung oder Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, gemeinsam mit elf Kindern ohne Behinderung. Sie werden von mindestens zwei Fachkräften betreut, wovon eine Fachkraft eine sonder- oder heilpädagogische Zusatzausbildung oder mindestens drei Jahre Erfahrung in der beruflichen Betreuung von Kindern mit Behinderung hat. In den heilpädagogischen Kleingruppen werden jeweils acht Kinder mit einer wesentlichen geistigen oder Mehrfachbehinderung gefördert und betreut.
Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Internetseite. Diese Informationen finden Sie auf der Kontaktseite. Voraussetzung für die Aufnahme der Förderkinder ist die Kostenübernahme für die Betreuung durch den Leistungsträger. In Gesprächen mit unserem Fachpersonal werden alle Fragen rund um den Kita-Aufenthalt beantwortet. Zudem führen unsere Betreuerinnen und Betrauer Abklärungsgespräche und werten beispielsweise Frühförderungs-, Arzt- oder Therapeutenberichte aus.
Nach Aufnahme der Förderkinder erstellen unsere Betreuerinnen und Betreuer unter Beachtung der Stärken, der Schwächen und der Beeinträchtigungen des Kindes eine individuell abgestimmte Förderplanung. Diese wird regelmäßig angepasst und mit den Personensorgeberechtigten besprochen.
Das Leistungsangebot zur Erziehung, Bildung, Förderung, Betreuung und notwendigen Pflege des Kindes mit und ohne Behinderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und setzt am Entwicklungsstand des Kindes an. Ziel unserer Kindertagesstätten ist das gemeinsame Lernen von- und miteinander. Wir bieten außerdem folgende pädagogische Leistungen zur Entwicklungsförderung des einzelnen Kindes:
Die Kindertagesstätten bieten im Bedarfsfall einen Fahrdienst für Kinder mit Behinderung an. Die Kosten für die Beförderung werden in begründeten Fällen vom jeweiligen Leistungsträger übernommen. Selbstverständlich ist auch eine private Kostenübernahme möglich.